Die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Jockgrim verfügen über insgesamt 14 Einsatzfahrzeuge, davon können lediglich sechs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit der Fahrerlaubnis der Klasse B, ehemals Klasse 3 (PKW-Führerschein), geführt werden. Für die restlichen acht Fahrzeuge ist eine Fahrerlaubnis erforderlich (Klasse C1), welche einen höheren Aufwand bei der Ablegung der Fahrprüfung erfordert und bei den meisten Feuerwehrleuten nicht vorhanden ist.
Die Landesregierung hat diese Problem für eine uneingeschränkte Einsatzbereitschaft der Feuerwehren erkannt und die rechtlichen Voraussetzungen für eine spezielle Fahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in einer Einsatz- oder Übungssituation geschaffen. Aufgrund der Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischten Hilfsdienste (FbLVO) müssen die Antragssteller nur eine vereinfachte Ausbildung für solche Einsatzfahrzeuge absolieren und lediglich eine praktische Prüfung nachweisen. Diese spezielle Fahrberechtigung, umgangssprachlich auch „Feuerwehrführerschein” genannt, schließt die Nutzung von Fahrzeugen im privaten Bereich aus.
Tobias Gehrlein von der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz hat als erster Feuerwehrmann in der Verbandsgemeinde Jockgrim die Ausbildung für diesen „Feuerwehrführerschein” in einer Fahrschule durchlaufen. Bürgermeister Schwind konnte Tobias Gehrlein im Rahmen der Entzündung des Johannisfeuers der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz die Fahrberechtigung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t, die von der Verbandsgemeindeverwaltung selbst ausgestellt werden durfte, überreichen.
Tobias Gehrlein von der FFW Neupotuz erhält den ersten „Feuerwehrführerschein” in der Verbandsgemeinde Jockgrim.
v.l.n.r.: Bürgermeister Uwe Schind, Tobias Gehrlein und Jugendfeuerwehrwart Tim Heid
Original-Artikel im Amtsblatt der VG-Jockgrim (Seite 22): hier.