Geschäftsordnung der "Kameradschaftliche Vereinigung der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz"
1. Mitgliedschaft:
Aktive Mitgliedschaft
Aktives Mitglied ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde in den aktiven Dienst der Feuerwehr verpflichtet wurde.
Passive Mitgliedschaft
Passives Mitglied kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und einen Aufnahmeantrag in die „kameradschaftliche Vereinigung Feuerwehr Neupotz e.V“ gestellt hat.
Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglied kann nur werden, wer mindestens 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet hat. Das Mindestalter wurde auf die Vollendung des 63. Lebensjahr festgesetzt. (Ausscheiden aus dem aktiven Dienst)
2. Zusammensetzung der Vorstandschaft
Geschäftsführender Vorstand:
- 1.Vorsitzender/1. Vorsitzende
- 2.Vorsitzender/2. Vorsitzende
- Kassenwart
- Schriftführer/in
- 5 Beisitzer
Erweiterter Vorstand:
- Wehrführer/in
- stellv. WF
- Gruppenführer (sofern sie der geschäftsführenden Vorstandschaft nicht angehören)
- Vertreter JFW und Alterskameraden
3. Legislaturperiode
Die Amtszeit der von der Versammlung gewählten Mitgliederbeträgt 2 Jahre.
4. Wahlbestimmungen
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
5. Beiträge
Der Jahresbeitrag wird wie folgt festgesetzt:
Aktive Mitglieder, Mitglieder der Jugendabteilung und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Für fördernde passive Mitglieder gelten folgende Beiträge:
Mitgliedschaftstypen:
- Einzel Kinder (Beitrag 1€ pro Monat)
- Einzel Erwachsene (2€ pro Monat)
- Familien (bis zu 2 Erwachsene + alle Kinder, 3€ pro Monat)
Beitragsfreiheit
- Einzelmitgliedschaften Aktive, Jugendfeuerwehr, Bambini, Alterskameraden und Ehrenmitglieder
- Familienmitgliedschaften, sofern ein Erwachsener bei den "Aktiven" ist
6. Anerkennungen
Geburtstage:
Bei runden Geburtstagen ab dem 50. Geburtstag (50, 60, 70, 75, 80…) wird ein Geschenk in Höhe von 20-25€ überreicht.
Hochzeiten:
Bei einer Hochzeit wird ein Geschenk von 50€ überreicht.
Trauerfall:
Im Trauerfall wird ein Blumengesteck oder eine Geldspende von 50€ überbracht. Verstirbt eine/ein Kameradin/Kamerad, die/der noch im aktiven Dienst war, wird ein Kranz niedergelegt und in Absprache mit den Angehörigen eine Totenwache gestellt
7. Unterstützung der Jugendabteilung
Zu Beginn eines Jahres erhält die JFW ein Budget in Höhe von 300 €, welches von der Kasse der „kameradschaftlichen Vereinigung“ auf das Konto der JFW überwiesen wird.
Größere Anschaffungen der JFW werden in einer Vorstandssitzung beraten und beschlossen.
8. Organisation größerer Veranstaltungen
Bei größeren Veranstaltungen oder Festen kann ein Festausschuss gebildet werden. Der Planungs- und Organisationsstand muss in einer Vorstandssitzung noch vor dieser Veranstaltung bekannt gegeben werden.
9. Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung, sowie notwendige Änderungen werden in der Vorstandssitzung, von der Vorstandschaft, mit einfacher Mehrheit beschlossen.
10. In Kraft treten
Die geänderte Geschäftsordnung tritt am 21.05.2023 in Kraft