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RLP HfmDie Voraussetzungen für die Beförderungen sind in der Feuerwehrverordnung genannt. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann.

Nach Ermessen des örtlichen Wehrführers kann eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erfolgen. Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann benötigt man die Ausbildung zum Truppführer. Als "Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen" kann eine Beförderung zum Löschmeister erfolgen. Der Dienstgrad Oberlöschmeister steht für erfahrene Truppführer offen, der Dienstgrad Hauptlöschmeister für besonders erfahrene Truppführer. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann man mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden zum Hauptbrandmeister befördert werden.