Die Voraussetzungen für die Beförderungen sind in der Feuerwehrverordnung genannt. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann.
Nach Ermessen des örtlichen Wehrführers kann eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erfolgen. Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann benötigt man die Ausbildung zum Truppführer. Als "Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen" kann eine Beförderung zum Löschmeister erfolgen. Der Dienstgrad Oberlöschmeister steht für erfahrene Truppführer offen, der Dienstgrad Hauptlöschmeister für besonders erfahrene Truppführer. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann man mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden zum Hauptbrandmeister befördert werden.
Lehrgänge wie z. B. Truppmannausbildung finden meist auf Stadt- oder Kreisebene statt. Spezielle Lehrgänge (z. B. Technische Hilfeleistung, Bootsführer) oder Führungslehrgänge (Gruppen-, Zugführer, Führer von Verbänden) finden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz in Koblenz statt.
Im März 2009 wurden in Rheinland-Pfalz die neuen Dienstgrade "Oberlöschmeister" und "Hauptlöschmeister" sowie neue Dienstgradabzeichen eingeführt. Eine Änderung der FwVO bezüglich der Voraussetzungen für die neuen Dienstgrade erfolgte am 25. Juni 2010.
Mannschaftsdienstgrade
Feuerwehrmann- anwärter |
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Feuerwehrmann | ![]() |
Löschmeister | ![]() |
Oberfeuerwehrmann | ![]() |
Oberlöschmeister | ![]() |
Hauptfeuerwehrmann | ![]() |
Hauptlöschmeister | ![]() |
Führungsdienstgrade
Brandmeister | ![]() |
Oberbrandmeister | ![]() |
Hauptbrandmeister | ![]() |
Weiterhin gibt es Dienstfunktionen
Stv. Wehr-/Einheitsführer einer Feuerwehr |
silberner Stern mittig wird zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen z.B. Brandmeister als stv. Einheitsführer:
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Wehr-/Einheitsführer einer Feuerwehr
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silberner Stern mittig mit silberner Umrandung wird zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen z.B. Brandmeister als Einheitsführer
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Nachfolgende Abzeichen werden anstelle eines Dienstgradabzeichens getragen:
Stv. Wehrleiter | Wehrleiter |
Stv. Kreisfeuerwehr- inspekteur (Stv.KFi) |
Kreisfeuerwehr- inspekteur (KFi) |
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Stv. Wehrleiter A.D. | Wehrleiter A.D. |
Stv. Kreisfeuerwehr- inspekteur A.D. |
Kreisfeuerwehr-
inspekteur A.D. |
Seitenauszug „Dienstgrade der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Juni 2013, 16:54 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Dienstgrade_der_Feuerwehr_in_Rheinland-Pfalz&oldid=119802496 (Abgerufen: 28. September 2013, 18:51 UTC)