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 rauchmelder Durch einen Rauchmelder können Sie dieser Gefahr entgegenwirken. Oft sehen die Menschen keinen Grund sich Rauchmelder anzuschaffen. Verantwortlich hierfür sind Trugschlüsse und haltlose Argumente. Viele wissen nicht, dass man im Schlaf keinen Geruchssinn hat. Auf Haustiere und Nachbarn sollte man sich nachts nicht verlassen. In der Regel haben Sie nach einem Brandausbruch kaum 2 Minuten Zeit um Ihre Wohnung zu verlassen
  Ein Haustier, das im Zimmer nebenan ist oder ein Nachbar haben nicht genügend Zeit, um Sie rechtzeitig zu alarmieren. Auch wenn Sie denken, dass sich keine brennbaren Gegenstände in Ihren Schlafzimmer befinden liegen Sie falsch. Die Anschlussleitung Ihrer Nachttischlampe, die Gardine oder etwa 100g Schaumstoff einer Matratze können genug Rauch erzeugen um eine tödliche Rauchvergiftung zu verursachen. Wenn man nun bedenkt, dass die häufigste Brandursache elektrische Defekte sind geht von einer Nachttischlampe oder einer Heizdecke eine enorme Gefahr aus. Auch der Preis von Rauchmeldern ist kein Argument mehr. Ab ca. 20 € bekommt man schon hochwertige Technik die Leben schützen kann. Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert?
Rauchmelderpflicht in Deutschland
paragraph Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland am 22. Dezember 2003 einer Rauchmelderpflicht in Neubauten gesetzlich eingeführt.
Im § 44 Absatz 8 der Landesbauordnung des Landes Rheinland-Pfalz steht geschrieben:

“In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Zusätzlich müssen seit dem 27. Juni 2007 auch Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. Hierbei besteht ein Frist von 5 Jahren. Damit hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für Rauchmelder geschaffen. Die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben ebenfalls diese Notwendigkeit erkannt und sind mit ähnlichen Gesetzesentwürfen nachgezogen. Geldstrafen sind bei Missachtung des Gesetzes in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen, jedoch können sich Versicherungen auf diesen Paragraph nach einem Schadensfall berufen. Den Geschädigten bleibt in diesem Fall nichts anderes übrig als selbst zu zahlen. 

Darauf sollten Sie achten
vds Kaufen Sie sich keinen Billigschrott an der nächsten Straßenecke. Erkundigen Sie sich in einem Elektrofachhandel, bei einer Brandschutzfirma oder einem Sicherheitsunternehmen. Dort erhalten Sie Qualitätsprodukte und die nötige Beratung.
Verwenden Sie nur optische Rauchmelder, die folgende Merkmale erfüllen:
  • VdS-Prüfzeichen
  • mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
  • mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung
  • Rauch kann von allen Seiten gut in den Melder eindringen
Auch die Position des Rauchmelders ist für eine einwandfrei Funktion sehr wichtig. Lassen Sie sich hierfür individuell von einem Fachmann beraten. 

Was tun im Ernstfall?
feuer Ruhe bewahren und überlegt handeln! 

Bringen Sie sich in Sicherheit. Warnen Sie Ihre Mitbewohner und Nachbarn und helfen Sie Kindern und alten oder behinderten Menschen dabei, den Gefahrenbereich zu verlassen. Schließen Sie alle Fenster und Türen hinter sich, damit sich Feuer und Rauch nicht weiter ausbreiten. 

Versuchen Sie nicht, verqualmte Fluchtwege zu passieren. 

Sind Ihnen alle Fluchtwege versperrt, begeben Sie sich so weit wie möglich vom Feuer weg und verschließen Sie alle Türen hinter sich um eine Ausweitung von Feuer und Rauch zu verhindern. 

Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe! Hier befindet sich meist noch atembare Luft und erträgliche Temperaturen. 

Unabhängig von der Größe des Brandes sollten schnellst möglich die Feuerwehr verständigen (112). Nennen Sie Namen und Ort und versuchen Sie den Sachverhalt kurz und eindeutig zu beschreiben. Denken Sie daran, dass die Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle nur Ihre Angaben kennt. 

Sollten Sie das Haus oder die Wohnung verlassen haben, so warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr, um diese einzuweisen und für eventuelle Fragen zur Verfügung zu stehen. 

Weitere Informationen
http://www.rauchmelder-lebensretter.de
http://www.vds.de
http://www.berliner-feuerwehr.de/rauchmelder.html
   

Die nächsten Termine  

 

27.04.24, 14:00-17:00 (Samstag)
JF-Schnuppernachmittag

 

29.04.24, 17:00-18:00 (Montag)
Gruppenstunde (Bambini)

 

29.04.24, 17:00-19:00 (Montag)
Besichtigung Wasserturm (Absturzsicherung)

 

29.04.24, 18:30-20:00 (Montag)
Gruppenstunde (Jugendfeuerwehr)

 

02.05.24, 19:00-21:00 (Donnerstag)
Gerätedienst